Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um Bewertung, Verkauf, Unterlagen und Notar, aus unseren Ratgebern zusammengefasst
Kosten und Provision
Was kostet die Wertermittlung?
Die Wertermittlung ist kostenfrei. Die Online-Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich und auch die persönliche Vor-Ort-Bewertung führen wir kostenfrei durch. Ohne Druck, ohne versteckte Bedingungen.
Wie viel kostet der Makler?
Sie zahlen nur im Erfolgsfall: Eine Provision fällt erst an, wenn durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Höhe und Aufteilung vereinbaren wir vor der Beauftragung transparent und schriftlich. Wertermittlung und Erstgespräch sind für Sie kostenfrei.
Wer zahlt beim Verkauf die Maklerprovision?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Dezember 2020 die Teilung: Die nicht beauftragende Partei trägt höchstens die Hälfte. Die genaue Aufteilung wird vorab vereinbart. Mehr im Ratgeber
Wann wird die Provision fällig?
In der Regel erst mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrags, der auf die Vermittlung des Maklers zurückgeht. Die Provision ist also erfolgsabhängig. Mehr im Ratgeber
Was kostet der Verkauf?
Typische Posten sind Energieausweis, gegebenenfalls Maklerprovision sowie Notar- und Grundbuchkosten (Letztere trägt überwiegend der Käufer). Die genaue Aufstellung besprechen Sie vorab. Mehr im Ratgeber
Bewertung
Ist eine Online-Bewertung verlässlich?
Als erste Orientierung ja, als Verkaufsgrundlage nur bedingt. Eine belastbare Wertermittlung erfordert die persönliche Begehung, weil Zustand und Mikrolage stark in den Wert einfließen. Mehr im Ratgeber
Welches Verfahren ist das richtige?
Das hängt von der Objektart ab: Vergleichswert für Wohnungen und Einfamilienhäuser, Ertragswert für Anlageobjekte, Sachwert für seltene Spezialobjekte. Oft werden Verfahren kombiniert. Mehr im Ratgeber
Kann ich den Wert selbst steigern?
Optische Auffrischung, gepflegte Präsentation und vollständige Unterlagen helfen. Große Sanierungen rechnen sich vor dem Verkauf dagegen selten, da Käufer sie ohnehin einkalkulieren. Mehr im Ratgeber
Ablauf und Dauer
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate und in gefragten Lagen oft deutlich schneller. Mit der richtigen Preisstrategie und einem vorbereiteten Käufernetzwerk verkürzt sich diese Zeit erheblich.
Brauche ich einen Makler?
Pflicht ist ein Makler nicht. Er übernimmt jedoch Bewertung, Vermarktung, Käuferprüfung und Verhandlung und reduziert Aufwand und Risiko, gerade bei komplexeren Verkäufen. Mehr im Ratgeber
Können Sie auch diskret vermitteln?
Ja, das können wir und das ist eine unserer Stärken. Auf Wunsch vermarkten wir Ihre Immobilie ausschließlich an einen geprüften Interessentenkreis. Kein öffentliches Inserat, keine neugierigen Nachbarn.
Was unterscheidet Sie von anderen Maklern?
Persönlicher Ansprechpartner und lokal vor Ort. Sie haben von Anfang bis zum Notartermin eine Person, die Ihre Immobilie und Ihre Situation kennt und Sie persönlich begleitet.
Unterlagen und Energieausweis
Welche Unterlagen brauche ich?
Unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse und Flächenberechnung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung. Zum Unterlagen-Kompass
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Danach muss für einen erneuten Verkauf oder eine Vermietung ein neuer ausgestellt werden. Mehr im Ratgeber
Muss der Energiekennwert ins Inserat?
Ja. Schon in der Immobilienanzeige sind zentrale Angaben des Energieausweises Pflicht, darunter Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Mehr im Ratgeber
Notar und Kaufpreis
Ist der Notar Pflicht?
Ja. Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), sonst ist er unwirksam. Der Notar agiert dabei neutral für beide Seiten. Mehr im Ratgeber
Wer zahlt die Notarkosten?
Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer. Abweichende Regelungen sind möglich und stehen im Vertrag. Mehr im Ratgeber
Wann wird der Kaufpreis gezahlt?
In der Regel nach der notariellen Beurkundung und der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt. Die genauen Bedingungen stehen im Kaufvertrag. Mehr im Ratgeber
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