Warum der Notar Pflicht ist
Der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland beurkundungspflichtig (§ 311b BGB). Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht wirksam. Der Notar handelt dabei neutral, er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung und belehrt beide Seiten über die Folgen des Vertrags.
Diese gesetzliche Beurkundungspflicht schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen und schafft Rechtssicherheit. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag eindeutig formuliert ist, prüft die Eintragungen im Grundbuch und sorgt dafür, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen, bevor sie unterschreiben.
Was der Notar übernimmt
Der Notar entwirft den Kaufvertrag, verliest ihn beim Termin vollständig, beantwortet Fragen und beurkundet die Erklärungen beider Seiten. Anschließend veranlasst er die nötigen Schritte: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Einholung von Genehmigungen und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer davor, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird, ein zentraler Sicherungsmechanismus im deutschen Grundstücksrecht.
Ablauf des Termins
Beide Parteien erhalten den Vertragsentwurf in der Regel einige Zeit vor dem Termin zur Prüfung. Beim Termin selbst werden die Identitäten festgestellt, der Vertrag verlesen und unterschrieben. Der Termin dauert meist weniger als eine Stunde.
Nutzen Sie die Zeit vor dem Termin, um den Entwurf in Ruhe zu lesen und offene Punkte zu notieren. Fragen sollten Sie spätestens beim Notar ansprechen, er ist verpflichtet, sie verständlich zu beantworten.
Checkliste zur Vorbereitung
Zum Termin mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument und die Steuer-Identifikationsnummer. Klären Sie vorab, wie der Kaufpreis gezahlt wird, ob Inventar mitverkauft wird und wann die Übergabe erfolgen soll. Auch Regelungen zu noch laufenden Krediten oder im Grundbuch eingetragenen Lasten sollten im Vorfeld besprochen sein.
Nach dem Termin
Nach der Beurkundung wird die Kaufpreisfälligkeit vom Notar bestätigt, der Käufer zahlt, und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird vollzogen. Der Käufer trägt üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer, deren Höhe sich nach dem Bundesland richtet (in Nordrhein-Westfalen derzeit 6,5 %).
Kosten rund um den Notartermin
Für die Beurkundung und die Eintragungen im Grundbuch fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die sich nach dem beurkundeten Kaufpreis richten und gesetzlich geregelt sind. Üblicherweise trägt sie der Käufer.
Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Es empfiehlt sich, diese Nebenkosten von Beginn an in die Kalkulation einzubeziehen, damit der Notartermin keine finanziellen Überraschungen bringt und die Finanzierung sauber steht.
