Ratgeber Notartermin

Den Notartermin vorbereiten: Ablauf und Checkliste

Der Notartermin ist der rechtlich entscheidende Moment beim Immobilienverkauf. Wer den Ablauf kennt und gut vorbereitet ist, geht entspannt hinein. Dieser Ratgeber erklärt, was den Notartermin ausmacht und wie Sie sich vorbereiten.

Warum der Notar Pflicht ist

Der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland beurkundungspflichtig (§ 311b BGB). Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht wirksam. Der Notar handelt dabei neutral, er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung und belehrt beide Seiten über die Folgen des Vertrags.

Diese gesetzliche Beurkundungspflicht schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen und schafft Rechtssicherheit. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag eindeutig formuliert ist, prüft die Eintragungen im Grundbuch und sorgt dafür, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen, bevor sie unterschreiben.

Was der Notar übernimmt

Der Notar entwirft den Kaufvertrag, verliest ihn beim Termin vollständig, beantwortet Fragen und beurkundet die Erklärungen beider Seiten. Anschließend veranlasst er die nötigen Schritte: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Einholung von Genehmigungen und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer davor, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird, ein zentraler Sicherungsmechanismus im deutschen Grundstücksrecht.

Ablauf des Termins

Beide Parteien erhalten den Vertragsentwurf in der Regel einige Zeit vor dem Termin zur Prüfung. Beim Termin selbst werden die Identitäten festgestellt, der Vertrag verlesen und unterschrieben. Der Termin dauert meist weniger als eine Stunde.

Nutzen Sie die Zeit vor dem Termin, um den Entwurf in Ruhe zu lesen und offene Punkte zu notieren. Fragen sollten Sie spätestens beim Notar ansprechen, er ist verpflichtet, sie verständlich zu beantworten.

Checkliste zur Vorbereitung

Zum Termin mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument und die Steuer-Identifikationsnummer. Klären Sie vorab, wie der Kaufpreis gezahlt wird, ob Inventar mitverkauft wird und wann die Übergabe erfolgen soll. Auch Regelungen zu noch laufenden Krediten oder im Grundbuch eingetragenen Lasten sollten im Vorfeld besprochen sein.

Nach dem Termin

Nach der Beurkundung wird die Kaufpreisfälligkeit vom Notar bestätigt, der Käufer zahlt, und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird vollzogen. Der Käufer trägt üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer, deren Höhe sich nach dem Bundesland richtet (in Nordrhein-Westfalen derzeit 6,5 %).

Kosten rund um den Notartermin

Für die Beurkundung und die Eintragungen im Grundbuch fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die sich nach dem beurkundeten Kaufpreis richten und gesetzlich geregelt sind. Üblicherweise trägt sie der Käufer.

Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Es empfiehlt sich, diese Nebenkosten von Beginn an in die Kalkulation einzubeziehen, damit der Notartermin keine finanziellen Überraschungen bringt und die Finanzierung sauber steht.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ist der Notar Pflicht?

Ja. Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), sonst ist er unwirksam. Der Notar agiert dabei neutral für beide Seiten.

Wer sucht den Notar aus?

In der Regel wählt der Käufer den Notar, da er meist die Notarkosten trägt. Die Parteien können sich aber auch gemeinsam auf einen Notar einigen.

Wie lange dauert der Termin?

Die Beurkundung dauert meist weniger als eine Stunde. Der Notar verliest den gesamten Vertrag und beantwortet Fragen, bevor unterschrieben wird.

Wer zahlt die Notarkosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer. Abweichende Regelungen sind möglich und stehen im Vertrag.

Kann ich den Vertrag vorher prüfen?

Ja, und das sollten Sie. Der Entwurf wird in der Regel einige Zeit vor dem Termin übersandt, damit beide Seiten ihn in Ruhe prüfen können.

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