Das müssen Sie beachten

Hausverkauf bei
Scheidung

Die meisten Ehepaare, die sich trennen, entscheiden sich für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Dafür sprechen unter anderem oft die Größe der Liegenschaft, die für eine Person zu groß ist, hohe laufende Kosten für Kredite und Instandhaltung und gänzlich neue Planungsoptionen, die sich durch eine Trennung ergeben. Ebenso wie eine Scheidung ist der Hausverkauf eine klare Trennung.

Die beste Möglichkeit, den Immobilienverkauf nicht auch noch zum Konfliktherd werden zu lassen, ist, einen objektiven Experten zu beauftragen. Gehen Sie die Vermittlung Ihrer Immobilie mit einem Immobilienmakler an. Er übernimmt die Ermittlung des Marktwertes, die Erstellung des Exposés mit relevanten Dokumenten sowie Unterlagen und organisiert alles von der Besichtigung bis hin zum Notartermin. Dadurch bleibt Platz für die anderen wichtigen Themen, die während Ihrer Scheidung geregelt und geklärt werden müssen

Was müssen Sie beachten?

  • Ohne Ehevertrag entsteht nach der Heirat eine sogenannte Zugewinngemeinschaft.
  • Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben beide Partner einen Eigentumsanteil von 50 Prozent am gemeinsamen Haus.
  • Bei Uneinigkeiten in der Trennungszeit kann es zur Teilungsversteigerung kommen.
  • Ehepartner können das Haus entweder verkaufen oder einer von beiden wird ausgezahlt.
  • Wenn kein Ehevertrag vorliegt, können Sie nachträglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung beantragen.
  • Verbindlichkeiten tragen auch nach der Trennung beide Partner gemeinsam.
  • Eine Immobilienbewertung sollte vor dem Hausverkauf eingeholt werden.
  • Sie können Ihr Haus auch schon im Trennungsjahr zum Verkauf anbieten.
  • Bei einer Zwangsversteigerung wird ein Haus in der Regel weit unter dem eigentlichen Verkehrswert veräußert.
  • Beim Scheidungsantrag können Sie Ihr Haus an gemeinsame Kinder vererben.

Antworten auf die drei häufigsten Fragen

1. Was passiert mit dem Immobilienkredit?

Wenn es zur Scheidung kommt, ist der gemeinsame Immobilienkredit möglicherweise noch nicht abbezahlt. Durch eine Trennung oder Scheidung ändert sich nichts an den bestehenden Kreditbestimmungen. Für den Immobilienkredit haftet diejenige Person, die den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat – meistens sind das beide Eheleute. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Vertragspartner noch verheiratet oder geschieden sind oder der Haftende überhaupt im Haus wohnt. Die Bank ist an der Sicherheit der Haftung interessiert und aus deren Sicht gilt im Zweifel: Je mehr Personen sich gesamtschuldnerisch die Haftung teilen, desto geringer ist das Risiko für das Finanzierungsinstitut.

Nach einer Trennung macht es Sinn, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln, die auf die neue Lebenssituation abgestimmt sind. Gleiches wie bei der Bank gilt auch für die Eintragung im Grundbuch: Eine Scheidung ändert zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen und daran, wer im Grundbuch steht. Um hier Änderungen vorzunehmen, wird das Einverständnis aller im Grundbuch benannten Personen oder deren Rechtsnachfolger benötigt.

2. Wie wird der Erlös aus dem Immobilienverkauf verteilt?

Zunächst werden vom Verkaufserlös eventuelle Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen von Krediten oder sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Der nun verbleibende Geldbetrag wird unter den in Trennung lebenden Ehepartnern aufgeteilt.

Maßstab für die Berechnung des jeweiligen Anteils am Ertrag ist der jeweilige Eigentumsanteils am Haus. Dennoch empfehle ich auch hier, sich kundigen Rat einzuholen. Denn tatsächlich sind unter Umständen zusätzliche Faktoren bei der Verteilung des Erlöses zu berücksichtigen – Investitionen in die Immobilie aus geerbtem Vermögen ist da nur ein Stichwort. Ein erfahrener Steuerberater sollte hier helfen können.

 

3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für Veränderung?

Soll die Immobilie an einen Ehepartner oder an die Kinder übertragen werden, ist es aufgrund der Grunderwerbssteuer geschickter, dies noch im Trennungsjahr durchzuführen. Auch beim Verkauf des gemeinsamen Hauses müssen Sie nicht unbedingt warten, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald Sicherheit herrscht, dass die Lebensgemeinschaft nicht fortgeführt werden soll, kann der Immobilienverkauf angegangen werden. So können Bewirtschaftungskosten reduziert und der Erlös aus dem Hausverkauf für den Vermögensausgleich verwendet werden.

Wie immer im Leben sollte großer Zeitdruck vermieden werden. Zeitdruck kostet bei Immobiliengeschäften immer viel Geld. Deswegen empfiehlt sich die Wahl eines erfahrenen Immobilienmaklers als Partner.

 

Besonders in persönlich schwierigen Situationen kommt es darauf an, sich auf die Expertise erfahrene Ratgeber und Begleiter verlassen zu können.

Die zertifizierten Immobilienexperten und Gutachter von VIMMOVI stehen Ihnen jederzeit gerne dazu zur Verfügung. Wir unterstützen nicht nur bei der Entscheidungsfindung und bei der professionellen Bewertung der Immobilie, sondern kümmern uns auch um alle Behördengänge und die rechtliche Abwicklung rund um den Verkauf – damit Sie sich voll und ganz auf Ihren privaten Neuanfang konzentrieren können.

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns!

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch

Animated Image
Contact Form

Beratungsgespräch vereinbaren


Contact Form (#3)

Dies schließt sich in 0Sekunden

Beratungsgespräch vereinbaren


Contact Form (#3)

Dies schließt sich in 0Sekunden

VIMMOVI benutzt Cookies um Social Media Widgets anzuzeigen und unsere Website zu analysieren. Wir benutzen außerdem Daten von der Benutzernutzung, um diese mit Drittanbietern zu analysieren.

View more
Accept