AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen die individuellen vertragli-
    chen Vereinbarungen und bilden die Grundlage für alle Tätigkeitsbereiche. Mit der Anforderung von
    Immobilienexposés und/oder Informationen zu provisionspflichtigen Immobilienangeboten kommt
    zwischen dem Empfänger (Kauf-/Miet-/Verkauf- /Vermietungs-/Verwaltungs-Interessenten) ein provi-
    sionspflichtiger Maklervertrag über das jeweils angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese
    AGB sind.
  2. Angebote
    Die in allen Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Auskünften der jeweiligen Auftraggeber und
    ggfs. den ergänzend dazu eingeholten Informationen bzw. Auskünften von Bauämtern, Behörden und
    sonstigen Partnern. Wir werden alles Erdenkliche dafür tun, möglichst vollständige und richtige Anga-
    ben zu den jeweiligen Objekten und Vertragspartnern zu erhalten und zu übermitteln. Eine Haftung
    für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Alle übermit-
    telten Informationen und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf / Zwischen-
    vermietung / Rücknahme der jeweiligen Angebote behalten wir uns vor.
  3. Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeitsgebot
    Alle übermittelten Informationen, Unterlagen und Angebote sowie Exposés und deren Inhalte sind
    vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist
    ohne ausdrückliche, schriftliche Zusage unzulässig und untersagt. Verstößt der Kunde / Interessent
    gegen dieses Weitergabe-Verbot macht er sich in Höhe der zu erwartenden bzw. der ggfs. entgange-
    nen Provision gegenüber VIMMOVI schadensersatzpflichtig.
  4. Doppeltätigkeit
    VIMMOVI ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Verwaltungs-
    kunde) entgeltlich oder auch unentgeltlich tätig zu werden und zwar unabhängig von der Höhe der
    jeweiligen Provision.
  5. Provisionsanspruch- Entstehung und Fälligkeit
    Ein Anspruch auf die Zahlung einer vereinbarten Provision entsteht, wenn aufgrund einer nachgewie-
    senen oder vermittelten Gelegenheit ein Hauptvertrag zustande kommt. VIMMOVI hat das Recht auf
    Anwesenheit eines Mitarbeiters beim Abschluss des Hauptvertrages. Erfolgt der Abschluss des Haupt-
    vertrages wegen individueller Gründe ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters von VIMMOVI besteht der
    Provisionsanspruch ungemindert fort. Beide Vertragsteile und ersatzweise das Notariat sind verpflich-
    tet, Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Vertrages und die Bemessungsgrundlage für den Pro-
    visionsanspruch zu erteilen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag auf-
    grund einer von VIMMOVI während der Vertragslaufzeit vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags-
    gelegenheit zustande kommt, obwohl das Ende der Laufzeit des Maklerauftrages bereits erreicht ist.
    Der Anspruch auf Zahlung einer Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Abschluss des Haupt-
    vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom
    VIMMOVI Angebot abweicht. Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande
    gekommene Hauptvertrag aufgrund einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung erlischt, oder
    der Vertrag aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. von einer der Vertragsparteien vertrags-
    widrig nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird im Hauptvertrag ein ausdrückliches Rücktrittsrecht ver-
    einbart. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Vertragsparteien z.B. anstatt eines
    Kaufvertrages einen anderen Vertrag (Beispiel Mietvertrag, Tauschvertrag etc.) schließen. Die Provi-
    sion ist fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. nach der Unterzeich-
    nung des Mietvertrages. Die Zahlung ist so zu veranlassen, dass der Zahlungseingang innerhalb von 10
    Tagen nach Fälligkeit auf einem Konto der VIMMOVI zu verzeichnen ist.
  6. Höhe der Provision
    Die Käufer-Provision nach erfolgreichem Nachweis oder Vermittlung errechnet sich aus dem Gesamt-
    kaufpreis und beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde 4,76% inklusive der derzeit gültigen ge-
    setzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Vorkenntnis
    Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens inner-
    halb von 3 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen von VIMMOVI zu belegen. Unter-
    lässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er sämtliche Aufwendungen und Kosten, die VIMMOVI dadurch
    entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
  8. Haftungsbeschränkungen
    Die Haftung auf Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für Schäden die
    vorsätzlich oder grob fahrlässig von VIMMOVI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsge-
    hilfen verursacht worden sind oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit entstanden oder VIMMOVI hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der
    Leistung übernommen oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstan-
    den, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.
  9. Ausschluss steuerliche Beratung
    VIMMOVI übernimmt keinerlei steuerliche Beratung. Individuelle steuerliche Aspekte zu wirtschaftlich
    wesentlichen und wichtigen Themen wie zum Beispiel (Umsatzsteuer/Vorsteuer/Erbschaftsteuer/Ein-
    kommensteuer bei Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulations-/ Haltefrist etc.) beim Kauf/Ver-
    kauf von Immobilien sind ausschließlich vom Käufer/Verkäufer abzuklären.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung
    ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwi-
    schen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Ver-
    tragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider-
    läuft.